Das erneuerbare Energiegesetz
Überblick über die Photovoltaik- Förderung nach EEG
 
 

Einspeisevergütung für Dach- und Gebäudeanlagen in Cent / kWh

  Inbetriebnahme bis 31.12.2011 Inbetriebnahme ab 01.01.2012
Gebäudeanlagen bis 30 kWp 28,74 24,43
Gebäudeanlagen 30 bis 100 kWp 27,33 23,23
Gebäudeanlagen 100 kWp bis 1 MWp 25,86 21,98
Gebäudeanlagen größer als 1 MWp 21,56 18,33
 
 
 

Einspeisevergütung bei Freiflächenanlagen in Cent / kWh

Das Gesetz unterscheidet Ackerflächen, Konversionsflächen und sonstige Freiflächen. Ackerflächen, die durch die Photovoltaik versiegelt oder teilversiegelt würden, fördert das Erneuerbare-Energien-Gesetz seit dem 1. Juli 2010 nicht mehr; Freilandanlagen in Nationalparks und Naturschutzgebieten werden vom 1. Januar 2012 an nicht mehr gefördert. Konversionsflächen (z.B. aus Militärgelände, Müllhalden und Industriebrachen) werden mit höheren Sätzen gefördert, übrige Freiflächen (z.B. Autobahnrandstreifen oder ehemalige Gewerbegebiete) mit moderateren Sätzen.
 
  Inbetriebnahme bis 31.12.2011 Inbetriebnahme ab 01.01.2012
Konversionsflächen 22,07 18,76
Sonstige Freiflächen 21,11 17,94
 
 
 

Einspeisevergütung bei Eigenverbrauchsanlagen in Cent / kWh

Das EEG enthält eine Sonderregelung zum Eigenverbrauch von Solarstrom. Wer seinen Solarstrom nicht komplett einspeist, sondern im eigenen Haushalt verbraucht, spart nicht nur bei den Stromkosten, er erhält zusätzlich einen staatlichen Bonus. Dieser ist abhängig von der Größe der Anlage und dem prozentualen Anteil des verbrauchten Stroms.
 
  Inbetriebnahme bis 31.12.2011 Inbetriebnahme ab 01.01.2012
Gebäudeanlagen bis 30 kWp
(Vergütung für Eigenverbrauch bis 30 %)
12,36 8,05
Gebäudeanlagen bis 30 kWp
(Vergütung für den Anteil über 30 % Eigenverbrauch)
16,74 12,43
Gebäudeanlagen 30 bis 100 kWp
(Vergütung für Eigenverbrauch bis 30 %)
10,95 6,85
Gebäudeanlagen 30 bis 100 kWp
(Vergütung für den Anteil über 30 % Eigenverbrauch)
15,33 11,23
Gebäudeanlagen 100 kWp bis 500 kWp
(Vergütung für Eigenverbrauch bis 30 %)
9,48 5,60
Gebäudeanlagen 100 kWp bis 500 kWp
(Vergütung für den Anteil über 30 % Eigenverbrauch)
13,86 9,98
 
Diese Staffelung macht einen hohen Selbstverbrauch des Solarstroms besonders attraktiv. Unabhängig von der Anlagengröße werden ab einem Eigenverbrauch von 30% zusätzlich 4,38 ct für jede selbst verbrauchte kWh vergütet.
 
 
Der Inhalt dieser Seite erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Maßgeblich sind im Einzelfall die gesetzlichen Regelungen sowie die jeweils gültige Rechtsprechung.